Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – gültig ab dem 20.02.2024

Tierheilpraktikerin Stephanie Röttger, Vorster Straße 381, 41169 Mönchengladbach

Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktikerin Stephanie Röttger – im Folgenden THP genannt-  und dem Tierhalter/der Tierhalterin – im Folgenden Kunde genannt -  als Behandlungsvertrag im Sinne der §§661 ff BGB , soweit keine Änderungen, Ergänzungen oder Abstriche zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden.

Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der THP annimmt und sich an die THP zwecks Beratung, Diagnose und Therapie seines Tieres wendet. Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Ablehnung erbrachten Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die THP erbringt ihr Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet. Der Kunde wird über die anwendbaren Diagnose- und Therapiemethoden mit deren Vor- und Nachteilen in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht für die jeweiligen Behandlungs- und Diagnosemöglichkeiten informiert und kann nach seinen Befindlichkeiten frei über die vorzunehmende Methode entscheiden. Soweit der Kunde aber nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die THP befugt, die Methode anzuwenden, die die THP nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zur Diagnose und Therapie am geeignetsten hält. Die THP darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Gesetzliche Hinweispflicht

In der Regel werden von der THP Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Der gesetzlichen Hinweispflicht an den Kunden wird hiermit nachgekommen.

Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Die THP ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die THP haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. Die THP übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch die THP empfohlenen Therapien, auch außerhalb der Behandlungen durch die THP, konsequent umgesetzt werden müssen.

Terminvereinbarung und Rücktritt

Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per E-Mail oder telefonisch von der THP bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen z. b. im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefon-  oder Mobilfunknummer hinterlassen, wird der Kunde unverzüglich über die Verzögerung informiert. Für Termine, die der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor dem Besuch telefonisch absagt und damit vom Behandlungsvertrag zurück tritt, behält sich die THP das Recht vor, den ihr entstandenen Aufwand mit bis zu 80% der Behandlungskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 Euro in Rechnung zu stellen. Wurde ein Hausbesuch vereinbart, werden bei nicht rechtzeitiger Absage des Termins auch die Anfahrtskosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB. Kosten, die sich aus Verspätungen des Kunden zu einem Termin entstehen, trägt der Kunde. Die THP ist nicht verpflichtet, die durch den Kunden verschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.

Ergänzende Rücktrittsbedingungen für Termine mit einer Anfahrt > 50km: bei Absage weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin behält sich die THP das Recht vor, bis zu 80% der Behandlungskosten, sowie die vollen Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. 

Eine Terminabsage gilt erst dann als wirksam, wenn sie von der THP telefonisch oder schriftlich bestätigt wurde.

Honorar, Zahlungsbedingungen und Zahlungen Dritter

Die THP hat für ihre Dienste Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Honorarliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden entweder in bar an die THP gegen Quittung zu bezahlen, auf Wunsch ist jedoch auch Zahlung auf Rechnung möglich. Bei mehreren Behandlungsterminen wird eine Sammelrechnung erstellt. Grundsätzlich wird die Rechnung per Email übersendet. Die Rechnung kann nach Absprache auch auf dem Postweg übersendet werden, die Kosten hierfür trägt der Kunde. Bei Versand per Email gilt die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. Der Kunde kommt bei Überschreitung der o. g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug (§ 271 Abs. 2BGB). Die THP wird nur eine einzige Mahnung versenden, berechnet wird eine Mahngebühr von 5 Euro. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile in der voraussichtlichen Höhe geltend zu machen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt. Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das Gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der THP empfohlen oder verordnet und von den Auftraggebern in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der THP keinen Einfluss. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Auftraggeber können diese Produkte von der THP in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d. Fassung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394)) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel durch die THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch die THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare des THP grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den THP ist ausgeschlossen.

Soweit der Kunde  Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird die Rechnungsstellung der THP davon nicht berührt. Die THP führt eine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Soweit die THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar. Die THP erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

Auskunftspflicht der THP

Die THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass die THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift". Die Patientenakten werden von der THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.

Haftungspflicht

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Eckernförde. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. 

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Hinweis im Sinne §3 des Heilmittelwerbegesetzes: Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, die naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind.

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